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Registrierungsvertrag für den gemeinsamen Talent-Pool
Stand: 19.03.2026

Zwischen

the-models GmbH, Kreuzstr. 34, 33602 Bielefeld, vertreten durch die Geschäftsführung,

sowie

the hostess GmbH, Kreuzstr. 34, 33602 Bielefeld, vertreten durch die Geschäftsführung,

– nachfolgend gemeinsam „Pool-Gesellschaften“ –

und

dem registrierten Talent
– nachfolgend „Talent“ –

wird folgender Registrierungsvertrag geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme des Talents in den gemeinsam von den Pool-Gesellschaften betriebenen Talent-Pool für die Bereiche

a) Hostessen / Promotion / Eventpersonal,
b) Models / Darsteller,
c) Moderation.

(2) Der Talent-Pool dient der internen Verwaltung von Talentprofilen, der öffentlichen Präsentation geeigneter Talente auf den Websites und sonstigen Vermarktungskanälen der Pool-Gesellschaften sowie der Kontaktaufnahme zu konkreten Job-, Casting-, Projekt- und Buchungsanfragen.

(3) Das Talent wirf für die in Abs. 1 genannten Tätigkeitskategorien registriert. Die Pool-Gesellschaften sind berechtigt, das Profil des Talents im Rahmen der Kategorien und des konkreten Profils auf einer oder beiden Websites (the-models.de und the-hostess.de) sowie in sonstigen Vermarktungskanälen der Pool-Gesellschaften zu präsentieren, soweit dies für die Vermarktung des Talents sachlich passend ist.

(4) Ein Anspruch des Talents auf bestimmte oder regelmäßige Anfragen, Vermittlungen, Buchungen, Veröffentlichungen oder eine bestimmte Platzierung besteht nicht.

(5) Das Talent ist nicht verpflichtet, einzelne Anfragen oder Buchungen anzunehmen.

§ 2 Zustandekommen der Registrierung

(1) Die Registrierung erfolgt über eine der von den Pool-Gesellschaften betriebenen Websites oder über eine sonstige von den Pool-Gesellschaften bereitgestellte Registrierungsstrecke.

(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Registrierung durch eine der Pool-Gesellschaften bestätigt oder das Profil des Talents für den Talent-Pool freigeschaltet wird.

(3) Die Pool-Gesellschaften sind berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits freigeschaltete Profile zu deaktivieren, insbesondere bei
unvollständigen oder unzutreffenden Angaben,
fehlenden Rechten an hochgeladenen Inhalten,
Verstößen gegen diesen Vertrag,
fehlender Eignung oder Vermarktbarkeit des Profils,
rechtswidrigen oder jugendschutzwidrigen Inhalten.

§ 3 Registrierungsvoraussetzungen und Angaben des Talents

(1) Das Talent versichert, bei der Registrierung sämtliche Angaben vollständig, richtig und aktuell zu machen.

(2) Das Talent ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten, Verfügbarkeiten, Qualifikationen sowie wesentliche Veränderungen des Erscheinungsbildes unverzüglich im Profil zu aktualisieren oder den Pool-Gesellschaften mitzuteilen.

(3) Die Registrierung ist nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen gestattet. Soweit sich das Talent im Rahmen späterer Buchungen auf eine unternehmerische, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit stützen will oder muss, hat es die hierfür erforderlichen Angaben und Nachweise auf Anforderung der jeweils anfragenden Pool-Gesellschaft oder des jeweiligen Auftraggebers bereitzustellen.

(4) Die Pool-Gesellschaften sind berechtigt, Angaben und Nachweise zur Person, Qualifikation, Erreichbarkeit, steuerlichen Einordnung und beruflichen Verfügbarkeit anzufordern, soweit dies für den Betrieb des Talent-Pools oder für konkrete Anfragen erforderlich ist.

§ 4 Leistungen der Pool-Gesellschaften

(1) Die Pool-Gesellschaften führen für das Talent ein Profil in ihrem gemeinsamen Talent-Pool.

(2) Die Leistungen der Pool-Gesellschaften umfassen insbesondere:

a) Anlage, Pflege und Aktualisierung eines Talentprofils,
b) interne Zuordnung des Talents zu passenden Kategorien, Suchfiltern und Vermarktungsbereichen,
c) öffentliche Präsentation des Talents auf den Websites der Pool-Gesellschaften sowie auf weiteren von ihnen genutzten Vermarktungskanälen,
d) Kontaktaufnahme zu konkreten Job-, Casting-, Einsatz- und Buchungsanfragen,
e) Weiterleitung von Profilinformationen an interessierte Kunden im Rahmen konkreter Anbahnungen,
f) Verwaltung und Pflege des Accounts sowie Kommunikation mit dem Talent.

(3) Die persönlichen Kontaktdaten des Talents müssen im öffentlich sichtbaren Profil nicht offengelegt werden. Die Pool-Gesellschaften sind berechtigt, öffentliche Profilangaben auf vermittlungsrelevante Informationen zu beschränken.

§ 5 Öffentliche Präsentation und Nutzungsrechte an Profilinhalten

(1) Das Talent räumt beiden Pool-Gesellschaften das nicht ausschließliche, unentgeltliche, räumlich unbeschränkte Recht ein, die vom Talent im Rahmen der Registrierung oder später bereitgestellten Daten, Texte, Fotografien, Video- und Audioinhalte sowie sonstigen Profilinhalte für Zwecke des Talent-Pools zu speichern, zu strukturieren, technisch zu bearbeiten, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und im Rahmen der Vermarktung des Talents zu nutzen.

(2) Das vorstehende Recht umfasst insbesondere die Nutzung
auf den Websites der Pool-Gesellschaften,
in Such- und Profilansichten, Sedcards und Exposés,
in Präsentationen gegenüber potenziellen Kunden,
in E-Mail-Anfragen, Pitch-Unterlagen und Buchungsvorschlägen,
in Social-Media-Auftritten der Pool-Gesellschaften, soweit dort das Talent oder das Profil zu Vermarktungszwecken vorgestellt wird.

(3) Das Talent erklärt, zur Einräumung der vorstehenden Rechte berechtigt zu sein. Es stellt sicher, dass durch die Nutzung der bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Design- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt werden.

(4) Die Pool-Gesellschaften sind berechtigt, bereitgestellte Inhalte technisch oder gestalterisch anzupassen, insbesondere zuzuschneiden, in der Größe anzupassen, zu verschlagworten oder mit Profilangaben zu verbinden, soweit dadurch der Gesamteindruck des Talents nicht entstellt wird.

(5) Ein gesonderter Vergütungsanspruch des Talents für die Nutzung seiner Profilinhalte im Rahmen dieses Registrierungsvertrages besteht nicht.

§ 6 Zusicherungen und Freistellung

(1) Das Talent versichert, dass die hochgeladenen oder bereitgestellten Inhalte aktuell sind und das Talent in seinem gegenwärtigen Erscheinungsbild zutreffend wiedergeben, soweit die Inhalte der öffentlichen oder internen Präsentation dienen.

(2) Das Talent stellt die Pool-Gesellschaften von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter durch vom Talent bereitgestellte Inhalte oder Angaben resultieren. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Kosten angemessener Rechtsverteidigung.

§ 7 Nutzung des Talent-Pools und Kontaktaufnahme

(1) Beide Pool-Gesellschaften sind berechtigt, das Talent auf Grundlage seines Profils zu passenden Anfragen, Projekten, Castings, Einsätzen und Buchungen zu kontaktieren.

(2) Durch die Registrierung im gemeinsamen Talent-Pool erklärt sich das Talent damit einverstanden, dass beide Pool-Gesellschaften die vom Talent im Profil hinterlegten Informationen für solche Kontaktaufnahmen und für die Anbahnung konkreter Aufträge nutzen.

(3) Konkrete Buchungen, Einsätze und Vertragsverhältnisse kommen nicht bereits durch diesen Registrierungsvertrag zustande. Für konkrete Anfragen und Buchungen gelten ergänzend die jeweils von der anfragenden Pool-Gesellschaft übermittelten Rahmenverträge, Buchungsbedingungen und Einzelvereinbarungen.

(4) Soweit ein konkreter Auftrag durch eine Pool-Gesellschaft angebahnt oder vermittelt wird, richtet sich die weitere vertragsbezogene Abwicklung des konkreten Einsatzes nach den mit dieser Pool-Gesellschaft und/oder dem jeweiligen Kunden geschlossenen Vereinbarungen.

§ 8 Pflichten des Talents im Umgang mit dem Account

(1) Das Talent ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(2) Das Talent informiert die Pool-Gesellschaften unverzüglich, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein unbefugter Zugriff auf den Account erfolgt ist.

(3) Das Talent darf keine rechtswidrigen, irreführenden, diskriminierenden, jugendgefährdenden oder sonst vertragswidrigen Inhalte in den Talent-Pool einstellen.

§ 9 Vertragsdauer und Beendigung

(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Das Talent kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen oder die Löschung bzw. Deaktivierung seines Profils verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die weitere Speicherung, soweit sie zur Abwicklung bereits angebahnter oder bestehender Vertragsverhältnisse oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, bleiben unberührt.

(3) Die Pool-Gesellschaften können den Vertrag jederzeit in Textform kündigen oder das Profil deaktivieren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das öffentliche Profil des Talents grundsätzlich offline genommen. Bereits laufende oder verbindlich angebahnte konkrete Buchungen bleiben von der Beendigung dieses Registrierungsvertrages unberührt und richten sich nach den hierfür maßgeblichen Einzel- und Rahmenverträgen.

§ 10 Haftung

(1) Die Pool-Gesellschaften haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Im Übrigen haften die Pool-Gesellschaften bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Pool-Gesellschaften haften nicht für missbräuchliche Zugriffe Dritter auf den Account des Talents, sofern sie diese nicht zu vertreten haben.

§ 11 Datenschutz

(1) Die Pool-Gesellschaften verarbeiten personenbezogene Daten des Talents im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Talent-Pool als gemeinsam Verantwortliche.

(2) Die Einzelheiten der Datenverarbeitung, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen zum gemeinsamen Talent-Pool.

(3) Für konkrete Buchungen und die anschließende Vertragsabwicklung gelten ergänzend die Datenschutzhinweise und Vertragsbedingungen der jeweils anfragenden Pool-Gesellschaft.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.